Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Teil und Teilzwischenurteil wird ebenso wie das Urteil des Erstgerichts in Ansehung des Erst und der Zweitbeklagten aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des …
Text Begründung: [1] Der Erstbeklagte ist ärztlicher Leiter der Drittbeklagten. Diese ist Rechtsträgerin von zwei privaten Krankenanstalten – der Klinik S*, in der der Kläger vom 8. 9. bis 22. 9. 2014 stationär aufgenommen war und wo ihm vom Erstbeklagten als Belegarzt am 9. 9. 2014 eine Knieendoprothe…
Rechtliche Beurteilung [18] Dazu wurde erwogen: [19] 1. Der Grundsatz, dass vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht Gegenstand der Revision sein können (vgl RS0042963), ist hier nicht anzuwenden , weil das Berufungsgericht die Mangelhaftigkeit an sich bejahte, die nach seiner – vom er…