Spruch Die Revision und der darin enthaltene Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss werden zurückgewiesen. Die erst und zweitbeklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 1.032,91 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 172,15 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen…
Text Begründung: Die Klägerin ließ sich von ihrem Gynäkologen, dem Erstbeklagten, im Februar 2011 ein Intrauterinpessar (eine „Spirale“; IUD) mit der Handelsbezeichnung „G*****“ als Dauerempfängnisverhütungsmittel einsetzen. Diese wanderte nach dem lege artis erfolgten Einsetzen in den Bauchraum, verwuch…
Rechtliche Beurteilung 1. Dass das Berufungsgericht die Revision gegen das von ihm gefällte Teilzwischenurteil (doch) für zulässig erklärte, hat mit der Anfechtbarkeit des von ihm gefassten Aufhebungsbeschlusses nichts zu tun; insbesondere wird dadurch nicht ein – insoweit fehlender – Zulassungsausspruch ersetzt (vgl scho…