JudikaturJustizRS0026395

RS0026395 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2011

Der Mangel des Führerscheines macht nicht haftbar, wenn erwiesen ist, dass die Beschädigung nicht auf die Unfähigkeit oder mangelnde Eignung des Kraftwagenlenkers zurückzuführen ist (gegensätzlich zu SZ 22/1).

Entscheidungen
7