JudikaturJustizRS0026368

RS0026368 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2018

Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder Einschränkung bekannter Operationsgefahren.

Entscheidungen
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