Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 1.239,29 (darin enthalten EUR 206,55 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind verheiratet. Während der Schwangerschaft mit ihrem dritten Kind erkundigte sich die Zweitklägerin nach einem Gespräch mit ihrem Frauenarzt in einer Universitätsklinik über die Möglichkeit einer Eileiterunterbindung. Sie wurde über die zwei Methoden der Eileiteru…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger, in der die Stattgebung des gesamten Klagebegehrens beantragt wird, ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft. Sie liegt nicht vor, was nicht weiters zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). Vorauszuschicken ist…