JudikaturJustizRS0025312

RS0025312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2005

Hat sich der Eigentümer der Sache trotz der Entgeltlichkeit des Verhältnisses das Recht vorbehalten, die Rückgabe nach seinem Gutdünken zu verlangen, dann liegt mangels der Voraussetzungen der Überlassung der Sache auf eine gewisse Zeit ein Bestandvertrag nicht vor. (Kiosk auf dem Grund einer Gemeinde - Leistung von Platzzins).

Entscheidungen
4