JudikaturJustizRS0024716

RS0024716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. November 2005

Ungültigkeit der Einräumung des Selbsthilfeverkaufsrechtes einer sicherstellungsweise übereigneten Sache, wenn nicht vorgesorgt wird, daß die Sache unter Kontrolle des Schuldners oder unter Wahrung seiner Interessen verkauft wird. Verstoß gegen Treu und Glauben bei Durchführung eines Selbsthilfeverkaufes durch den Kreditgeber.

Entscheidungen
2