JudikaturJustizRS0023933

RS0023933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2019

Grundsätzlich steht einem Gesellschafter gegen den Geschäftsführer einer GmbH kein Schadenersatzanspruch deshalb zu, weil dieser den Wert der Stammeinlage rechtswidrig und schuldhaft gemindert habe.

Entscheidungen
3