Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen den aufhebenden Teil der Entscheidung des Rekursgerichts (Punkte 1 und 6 der einstweiligen Verfügung) richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung dahin abgeändert, dass die Entscheidung de…
Text Begründung: Die Kläger vereinbarten mündlich mit dem Beklagten, dass dieser als Treuhänder der Kläger eine österreichische Gesellschaft gründen solle, die mit Kapital der Kläger Liegenschaften ankaufen und verwalten werde. Dementsprechend gründete der Beklagte am 1. 3. 2005 die N*****gesellschaft mb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig, soweit er sich gegen den aufhebenden Teil der Rekursentscheidung richtet. Im Übrigen ist der Revisionsrekurs aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Zur Zurückweisung 1.1. Gemäß § 527 Abs 2 ZPO iVm §§ 402, 78 EO ist, wenn der angefoch…