Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 5.001,12 (darin S 833,52 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin lebt mit ihren drei Kindern im Wohnhaus ihres Ehegatten, der im März 1991 einen Immobilienmakler beauftragte, Käufer für die Liegenschaft und eine Ersatzwohnung für die Familie zu suchen. Im September 1991 hat die Klägerin eine Wohnung besichtigt und gemeint, dies…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig aber nicht berechtigt. Der Anspruch des Ehegatten, dem die Wohnung, über die der andere verfügungsberechtigt ist, zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient, daß der Verfügungsberechtigte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehe…