JudikaturJustizRS0023168

RS0023168 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2021

Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter oder Mitbenützer der gemieteten Wohnung für nicht genügendes Bestreuen der Zugangsweg zum Hause.

Entscheidungen
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