JudikaturJustizRS0023161

RS0023161 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2000

Der normative Gehalt eines Baubewilligungsbescheides erschöpft sich in der Aussage, daß der Verwirklichung des im Baugesuch umschriebenen Baues öffentlich rechtliche Hindernisse nicht entgegenstehen. Eine Bindung des Bauwerbers an die einmal erwirkte Baubewilligung in dem Sinn, daß er verpflichtet wäre, nur so und nicht anders zu bauen, besteht nicht.

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