Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil in der Hauptsache zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 10.468,60 EUR samt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine seit 14. 5. 2012 in Liquidation begriffene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, beauftragte im November/Dezember 2001 die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit der Generalunternehmerleistung für eine Wohnanlage. Im Zuge der Abnahme und der Schlussfeststellung …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und berechtigt . 1. Gemäß § 4 Abs 2 KStG 1988 sind Körperschaften bis zu jenem Zeitpunkt steuerpflichtig, in dem die Rechtspersönlichkeit untergeht, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, in dem das gesamte Vermögen auf andere überge…