JudikaturJustizRS0023122

RS0023122 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. August 2021

Außerhalb (vorvertraglicher) vertraglicher Beziehungen ist die nur fahrlässige Zufügung reiner Vermögensschäden nicht rechtswidrig und macht daher grundsätzlich nicht ersatzpflichtig.

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