Spruch Die Nachweisprovision nach den "Richtlinien für die Realitätenvermittler" gebührt als Usance nicht nur zwischen Kaufleuten, sondern ganz allgemein Die gesetzliche Vertretungsmacht des Ehemanns ersetzt die nach § 1008 ABGB erforderliche Spezialvollmacht dann nicht, wenn es sich um eine sehr einschne…
Text Der Kläger, ein Realitätenvermittler, begehrte im vorliegenden, seit 19. 6. 1970 anhängigen Prozeß von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von S 4233.60 samt 5% Zinsen seit 27. 5. 1970 mit der Begründung, sie habe einen Vermittlungsauftrag unterschrieben und ein vom Kläger angebotenes Grundst…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es kann dahingestellt bleiben, ob das mit "Vorvertrag" überschriebene Übereinkommen vom 4. 5. 1970, dessen Textierung sehr unklar gefaßt ist, einen Kaufvertrag iS der §§ 1053 ff ABGB oder einen Vorvertrag zu einem solchen nach § 936 ABGB oder bloß eine Punktation gemäß…