Spruch Der Revision der Beklagten wird nicht Folge gegeben. Der Revision der Klägerin wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es unter Einbeziehung des unbekämpften und des bestätigten Teiles lautet: "Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin binnen 14 Tagen S 799.590…
Text Entscheidungsgründe: Die am 17.12.1936 geborene Klägerin war am 4.11.1982 in dem von ihrem Schwager gelenkten, bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW als Insassin mitgefahren. Bei dem vom Fahrzeuglenker verursachten Verkehrsunfall erlitt die Klägerin einen Verrenkungsbruch des 5. auf den 6.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist teilweise, jene der Beklagten nicht berechtigt. 1.) Zur Revision der Klägerin: Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO).…