JudikaturJustizRS0022843

RS0022843 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 1989

Die Ehefrau, die vor dem Unfall im Gewerbebetrieb ihres Gatten mitgearbeitet hat, ist berechtigt, im eigenen Namen den unfallsbedingten Aufwand für eine Hilfskraft geltend zu machen.

Entscheidungen
5