Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die erstgerichtliche Entscheidung als Endurteil zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 140.000 EUR samt 4 % Zinsen seit 9. 6. 2015 zu bezahle…
Text Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt ist zwischen den Parteien nicht weiter strittig: Die Streitteile sind konkurrierende, im pharmazeutischen Bereich international tätige Unternehmen. Zur Vorgeschichte: Im Jahr 1971 wurde in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) das Arzneimittel „ R****…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt . Rechtsmissbrauch iSd § 1295 Abs 2 ABGB liegt nach der Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interesse…