Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verfahrensergänzung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen, das auf die Kosten des Rechtsmittelverfahrens gleich Verfahrenskosten erster Instanz Bedacht zu nehmen haben wird.…
Text Begründung: Die Klägerin und die Gattin des Beklagten, Gertraud D***, sind eheliche Töchter der Ehegatten Ing. Hans und Maria M***. Der Vater, Ing. Hans M***, erwarb aus eigenen Mitteln im Jahre 1965 die Liegenschaft EZ 2451 KG Graz-Webling, ließ jedoch auf Grund des Kaufvertrages vom 10. August 19…
Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Zulässigerklärung der Revision damit begründet, daß zur hier entscheidenden Frage der Anfechtungsmöglichkeit eines rechtsgeschäftlich vereinbarten Veräußerungs- und Belastungsverbotes durch einen Dritten, der nicht Geldgläubiger sei, eine Rechtsprechung des Obersten Geri…