Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 193.913,03 (hievon S 6.702,73 Umsatzsteuer und S 120.183,- Barauslagen) bestimmten Koste…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, eine Wohnbaugesellschaft, erwarb im Jahr 1976 das Grundstück 418/2 KG Igls im Ausmaß von 2771 m2 zur Verwirklichung des Bauprojektes Igls-Gsetzbichlweg. Ihr Geschäftsführer Christian K*** erhob, wie in solchen Fällen üblich, die Bauvorschriften im Stadtbaua…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das Zwischenurteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision der beklagten Partei ist gerechtfertigt. Im Jahre 1976 galt im Bundesland Tirol das Gesetz vom 6. Dezember 1971 über die Raumordnung im Lande Tirol (Tiroler Raumordnungsgesetz, TROG), LGBl 1972/10, das bis dahin zweimal novelliert…