Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 222.526,45 samt 6 % Zins…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland. Ihre im Jahre 1965 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landgerichtes München vom 26. Jänner 1977 rechtskräftig geschieden. Die Klägerin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 810 KG Kleinpöchlarn. Sie hatte i…
Rechtliche Beurteilung Beide Teile erheben Revision. Nur die Revision der Klägerin ist berechtigt. Eine Nichtigkeit des Urteiles des Berufungsgerichtes erblickt der Beklagte darin, daß das Berufungsgericht den Inhalt des Aktes 33 Cg 227/87 des Erstgerichtes (gegen das Urteil des Erstgerichtes gerichtete Wiederaufnahmsklag…