JudikaturJustizRS0022469

RS0022469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2018

Der Amtshaftungskläger hat nicht bloß die Rechtsverletzung durch das Organ, sondern auch zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre.

Entscheidungen
9