JudikaturJustizRS0022352

RS0022352 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1995

Bei der Bewertung von Leibrentenleistungen sind diese auf den Zeitpunkt der möglichen Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung hochzurechnen, wobei eine durchschnittliche inflationäre Entwicklung einzukalkulieren und eine dementsprechende Abzinsung bei der Kapitalisierung der wertgesicherten Leibrente vorzunehmen ist.

Entscheidungen
2