JudikaturJustizRS0022328

RS0022328 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2012

Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen während aufrechter Ehe der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen. Die besonderen Aufteilungsgrundsätze der §§ 81 ff EheG sind auf solche Kondiktionsansprüche nicht sinngemäß anzuwenden.

Entscheidungen
6