Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 19.227,78 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 3.204,63 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ließ im Jahr 1974 als Zubau zu seinem Hotel "K***" in Leogang ein Hallenbad errichten. Am 22. September 1983 stellte man fest, daß die hölzerne Dachkonstruktion des Hallenbades mangels Anbringung einer sogenannten Dampfsperre vermorscht und mit Wasser vollgesogen war…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Auszugehen ist davon, daß die Beklagten nur mit der Planung und Bauaufsicht, nicht aber mit der Ausführung, dh. mit der Herstellung des Hallendaches beauftragt waren. Den Vorwurf, daß ihnen bei der Planung ein Fehler unterlaufen sei, hielt der Kläger zu Recht schon…