JudikaturJustizRS0022158

RS0022158 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Eine Warnung im Sinne des § 1168a ABGB muss erkennen lassen, dass die Anweisung des Bestellers das Misslingen des Werkes zur Folge haben könnte. Eine bloß unzweckmäßige Anweisung muss keineswegs für das Werk schädlich sein.

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