JudikaturJustizRS0021828

RS0021828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Bestimmung der Höhe des Entgelts für Leistungen, auf das gemäß § 1435 ABGB in Verbindung mit § 1152 ABGB ein Anspruch besteht, gemäß § 273 ZPO. Keine allzuweitgehend analoge Heranziehung von kollektiven Löhnen, wenn die Umstände eher ein familiäres als ein Arbeitsverhältnis nahelegen.

Entscheidungen
11