Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinem Zuspruch von EUR 36.740,34 brutto samt 9,47 % Zinsen aus EUR 18.501 seit 14. Februar 2004, aus EUR 3.069,29 seit 31. Mai 2004, aus EUR 5.797,55 seit 30. Juni 2004, aus EUR 5.286 seit 31. Juli 2004 und aus EUR 4.086,50 …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 10. 2003 bis 13. 2. 2004 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung, nachdem der Kläger am 12. 2. 2004 die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. 8. 2004 erklärt hatte. Der Kläger begehrte zuletzt (AS 1…
Rechtliche Beurteilung Nicht berechtigt ist die Revision insoweit, als darin geltend gemacht wird, der Kläger müsse sich auf seine Kündigungsentschädigung an Eigenverdienst noch andere als die zuerkannten Summen anrechnen lassen. Dabei übersieht die Beklagte, dass es an ihr als Dienstgeber gelegen wäre, einen anrechnungsp…