Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben; die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Ersturteil insgesamt wie folgt zu lauten hat: „Die Klageforderung besteht mit 277.005,15 S zu Recht. Die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung besteht mit 25.000 S zu Recht. Die beklagte …
Text Entscheidungsgründe: Am 15.März 1985 schloß der Kläger als Mieter mit der beklagten Partei als Vermieterin einen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal in Feldkirch, in dem der Kläger schließlich ein gastgewerbliches Unternehmen betrieb. Die schriftliche Vereinbarung hatte folgenden entscheidungswe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägers ist, wie sich aus den folgenden Ausführungen ergeben wird, zulässig und teilweise auch berechtigt. Der erkennende Senat teilt die Ansicht der Vorinstanzen, daß sich ein Anspruch des Klägers auf Ersatz von Investitionskosten aus dem Mietvertrag nicht ableiten läßt. Die beklag…