JudikaturJustizRS0021129

RS0021129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Der Erwerber einer verbücherten Liegenschaft tritt in bestehende Bestandverträge vor Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch nur dann ein, wenn ihm der Veräußerer im Vertrag Besitz, Verwaltung und Nutznießung überlässt und der Bestandnehmer überdies der Vertragsübernahme zumindest schlüssig zustimmt. Allerdings ist mit der kaufvertraglichen Überlassung von Besitz, Verwaltung und Nutznießerung an den Erwerber regelmäßig, soweit nicht § 42 Abs 2 MRG entgegensteht, die Abtretung der dem Bestandgeber aus dem Bestandverhältnis erwachsenden Rechts an den Erwerber der Liegenschaft impliziert. Die Übertragung bestandvertraglicher Pflichten auf einen Dritten im Wege einer Vereinbarung unter Ausschluss des verbleibenden Vertragspartners ist nicht möglich, soweit der Überträger hiedurch von einen Verpflichtungen befreit werden soll.

Entscheidungen
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