Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Das Urteil der Vorinstanzen wird mit der Maßgabe bestätigt, dass die Entscheidung im ersten Spruchpunkt zu lauten hat wie folgt: „Die beklagte Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen der erstklagenden Partei 12.657,81 EUR samt 4 % Zinsen seit 20. August 2013 z…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und seine Ehefrau, die Zweitklägerin, informierten sich 2002 bei der Beklagten, einem konzessionierten Kreditinstitut, nach Möglichkeiten der Vermögensveranlagung. Die Zweitklägerin überließ die Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten dem Erstkläger. Dieser…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund und zur Klarstellung der Rechtslage in Bezug auf die Verjährung zulässig; sie sind aber nicht berechtigt. 1. Vorauszuschicken ist, dass sich die Revisionen unmissverständlich nicht nur gegen die Stattgebung des Zahlungsbegehrens, sonde…