Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Wohnung top 2 im Haus *, im Ausmaß von ca 122 m², bestehend aus drei Zimmern, Kabinett, Küche, Bad, Vorzimmer und Veranda s…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Vermieter, die Beklagte ist Mieterin der im Erdgeschoß oberhalb des Kellers gelegenen Wohnung *. Anfang August 2003 begann die Beklagte mit umfangreichen Umbauarbeiten im Bestandobjekt, obwohl sich der Kläger gegen jegliche bauliche Veränderung ausgesprochen hatte…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Ein erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand iSd § 1118 erster Fall ABGB (wie des gleichlautenden Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG) liegt vor, wenn durch eine wiederholte, länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts oder durch e…