JudikaturJustizRS0020948

RS0020948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Verweigert der Kläger die Gegenleistung ausdrücklich, dann ist ein Klagebegehren, dem nur unter Auferlegung einer Gegenleistung stattgegeben werden könnte, abzuweisen.

Entscheidungen
21