RS0020948 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verweigert der Kläger die Gegenleistung ausdrücklich, dann ist ein Klagebegehren, dem nur unter Auferlegung einer Gegenleistung stattgegeben werden könnte, abzuweisen.
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Verweigert der Kläger die Gegenleistung ausdrücklich, dann ist ein Klagebegehren, dem nur unter Auferlegung einer Gegenleistung stattgegeben werden könnte, abzuweisen.