Spruch Auch ein Unterbestandnehmer kann den Gebrauch der Bestandsache an einen Dritten weitergeben und dadurch seinerseits ein (weiteres) Bestandverhältnis begrunden, sofern dies im Sinne des § 1098 ABGB ohne Nachteil des Hauptbestandnehmers geschehen kann und im (Unterbestand)-Vertrag nicht ausdrücklich u…
Text Beide Untergerichte haben die Beklagte schuldig erkannt, in Zuhaltung der Vereinbarung vom 29. Oktober/2. November 1971 in dem Geschäftslokal Wien I, F-Gasse 4, top Nr. IV, auf Grund des Gewerbebescheides der Klägerin oder auf Grund einer eigenen Gewerbeberechtigung ein Handelsgewerbe zu betreiben, …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Vorweg ist festzuhalten, daß grundsätzlich auch ein Unterbestandnehmer den Gebrauch der Bestandsache an einen Dritten weitergeben und dadurch seinerseits ein (weiteres) Bestandverhältnis begrunden kann, sofern dies im Sinne des § 1098 ABGB ohne Nachteil des Hauptbestan…