JudikaturJustizRS0020688

RS0020688 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 1991

Die weitgehende Ähnlichkeit der Rechtslage und Interessenlage zwischen der Abtretung von Bestandrechten und dem Afterbestand rechtfertigt die analoge Anwendung des § 1098 ABGB auch auf den Fall der Bestandrechtsabtretung.

Entscheidungen
2