JudikaturJustizRS0020504

RS0020504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1983

Der Vorbehaltskäufer, der die Sache bereits zu seiner Verfügung übergeben erhalten hat und unter der alleinigen Voraussetzung, daß er seinen Pflichten dem Verkäufer gegenüber nachkommt, schließlich auch Eigentümer wird, kann auch hinsichtlich der Beschädigung dieser Sache nicht als bloß mittelbar Geschädigter angesehen werden.

Entscheidungen
3