JudikaturJustizRS0020408

RS0020408 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Oktober 2014

Geht der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers dadurch unter, daß die Vorbehaltssache unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft wird, so erwirbt der Ersteher bei der Zwangsversteigerung der Liegenschaft das Eigentumsrecht an der unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft gewordenen Vorbehaltssache. Der Verkäufer bleibt auf schuldrechtliche Ansprüche gegen den Vorbehaltskäufer beschränkt.

Entscheidungen
4