Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die zweit- und drittbeklagte Partei sind schuldig, der klagenden Partei die mit je S 17.377,24 (darin S 2.892,04 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 20.2.1986 wurde in einem von der Sparkasse Innsbruck-Hall Tiroler Sparkasse als führender betreibender Partei gegen die verpflichteten Parteien C***P***M*** Baubedarf Herbert C*** KG (im folgenden kurz: KG) und Herbert C*** persönlich betriebenen Fahrnisexekutionsverfahren d…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der zweit- und drittbeklagten Partei sind nicht berechtigt. Die zweitbeklagte Partei hat ihre Berufung gegen das Ersturteil nicht auf die nunmehr geltend gemachte Aktenwidrigkeit gestützt. Die Behauptung einer im Berufungsverfahren nicht gerügten Aktenwidrigkeit des Ersturteils kann i…