JudikaturJustizRS0020394

RS0020394 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2021

Der Bestandvertrag kommt als Konsensualvertrag durch die Willenseinigung über den Bestandgegenstand und den Bestandzins zustande. Alle übrigen Vertragsbestimmungen sind dann entweder aus dem Parteiwillen zu erschließen oder - falls sich auf diese Weise kein Ergebnis erzielen läßt - den dispositiven Normen des Gesetzes zu entnehmen.

Entscheidungen
15