Spruch Mehrere Mitmieter bilden eine Rechtsgemeinschaft bürgerlichen Rechts nach § 825 ABGB und sind daher im Kündigungsprozeß notwendige Streitgenossen iS des § 14 ZPO OGH 21. 6. 1972, 1 Ob 110/72 (KG Wels R 39/72; BG Bad Ischl C 1172/31)…
Text Die Marktgemeinde E als Eigentümerin des Hauses E, O-Straße 93, kundigte am 29. 11. 1971 den im Dachgeschoß dieses Hauses rechts vom Stiegenaufgang gelegenen Raum Nr 24 samt Holzhüttenabteil der Verlassenschaft nach dem am 16. 5. 1971 verstorbenen Friedrich H zum 31. 12. 1971 aus dem Gründe des § 19…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Berufungsgericht kann darin nicht gefolgt werden, daß die Frage, ob Stefanie B Mitmieterin des aufgekundigten Wohnraumes ist, für die Entscheidung des gegenständlichen Falles unerheblich sei. Wenn es auch zutrifft, daß die beiden - allerdings vereinzelt gebliebenen - Entsch…