JudikaturJustizRS0020369

RS0020369 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, so bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft nach § 825 ABGB. Der mit ihnen abgeschlossene Bestandvertrag kann nur von beiden Ehegatten aufgekündigt werden.

Entscheidungen
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