JudikaturJustizRS0020327

RS0020327 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Der Vorkaufsfall tritt so lange nicht ein, als der Vertrag zwischen dem Verpflichteten und dem Dritten wegen einer hiefür notwendigen Genehmigung (z.B. nach einem Grundverkehrsgesetz) noch in Schwebe ist.

Entscheidungen
11