JudikaturJustizRS0019977

RS0019977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2023

Wertersatz tritt an die Stelle der Rückgabe der Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist.

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