Spruch Der Revision wird Folge geben. Die Urteile der Vorinstanzen werden, soweit nicht in der Abweisung eines Begehrens von 747,62 EUR samt Zinsen Rechtskraft eingetreten ist, aufgehoben, und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die…
Text Begründung: Der Kläger ist Masseverwalter in einem am 13. Mai 2013 eröffneten Schuldenregulierungsverfahren. Der Schuldner war bei Eröffnung des Verfahrens zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit fünf vermieteten Wohnungen, die andere Hälfte gehörte dem Beklagten. Die Mietzinse flossen bis März…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision des Klägers ist zulässig , weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zu Ansprüchen des Insolvenzverwalters gegen den faktischen Verwalter einer im Miteigentum des Insolvenzschuldners stehenden Liegenschaft fehlt. Sie ist im Sinn des Aufhebungsantrags ber…