Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit S 19.501,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschl. S 3.250,20 Ust.) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 665.000,-- sA. mit der Begründung, ihr inzwischen verstorbener Ehemann Josef Sch***** habe von ihrem Bankkonto ohne Verfügungsberechtigung auf Grund unwahrer Angaben den Betrag von DM 100.00…
Rechtliche Beurteilung Der Klageanspruch auf Zahlung wird von der Klägerin darauf gestützt, daß von ihrem Konto bei der *****bank B*****, Deutschland, stammendes Geld in Österreich zum Nutzen der Beklagten verwendet worden sei. Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannte, ist bei der mangels Rechtswahl durch die Parte…