JudikaturJustizRS0019786

RS0019786 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1995

Zum Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen, die er ohne Einwilligung des Vermieters, sei es gegen den erklärten Willen des Vermieters oder nicht, gemacht hat, ohne daß der Vermieter diese Aufwendungen nach dem Gesetz hätte bestreiten müssen.

Entscheidungen
7