Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 116.800,65 EUR samt 9,38 % Zinsen aus 114.562,65 EUR von 1. Februar 2009 bis 30. Juni 2009, 8,38 % Zinsen aus 114.5…
Text Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Der ursprünglich Erstbeklagte (idF: Mitarbeiter) war von 1. 11. 2003 bis 27. 2. 2009 bei der Klägerin als kaufmännischer Angestellter beschäftigt und bei ihr für den Ein und Verkauf in der Sparte „Handel“ zuständig. Er stellte zwischen …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt . 1.1. Die Anwendung österreichischen Rechts durch die Vorinstanzen ist nicht Gegenstand der Rechtsrüge, daher nicht weiter revisionsgegenständlich (1 Ob 163/05k). 1.2. Bereits das Erstgericht ging zutreffend davon aus, dass die Beklagte der Klägerin ver…