RS0019606 – OGH Rechtssatz
RS0019606 – OGH Rechtssatz
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Hat der Sachbearbeiter einer Bank davon Kenntnis, daß der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung seine Vertretungsmacht zum Nachteil eines anderen Gesellschafter mißbraucht, obwohl eine innergesellschaftliche Bindung besteht (hier:
alleinige Verfügung über das Gesellschaftskonto trotz Mitzeichnungsbefugnis eines anderen Gesellschafters) und hat er im arglistigen Zusammenwirken mit ihm die Verwirklichung der mißbräuchlichen Vertretungshandlung ermöglicht, muß der Bank eine Schutzwürdigkeit aberkannt werden.