JudikaturJustizRS0019456

RS0019456 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2023

Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Leasing-Geber nur verpflichtet, bei einem bestimmten Hersteller oder Händler den vom Leasing-Nehmer ausgewählten Gegenstand zu kaufen und zu erwerben und dem Leasing-Nehmer zu überlassen. Im Übrigen übernimmt der Leasing-Geber nur die Finanzierungsaufgabe, trägt das Kreditrisiko, also das Risiko der Zahlungsfähigkeit des Leasing-Nehmers, und ist durch sein Eigentum an der Sache gesichert.

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