Spruch Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.099,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 214,80 USt und S 1.200 Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 26. 7. 1965 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in der EZ 45***** inneliegenden Grundstücke 69 Baufläche mit dem Wohnhaus *****, 857/1 Acker, 857/2 und 860 je Garten, 861 Wiese, im Gesamtausmaß von 54,57 ar um den dort genannten Kaufpreis v…
Rechtliche Beurteilung Nach § 2 des im Hinblick auf den Vertragsabschluss vom 26. 7. 1965 anwendbaren Kärntner Grundverkehrsgesetzes 1963, LGBl Nr. 122, ist die Übertragung des Eigentums an ganz oder teilweise land- und forstwirtschaftlicher Nutzung gewidmeten Grundstücken nur mit Zustimmung der Grundverkehrskommission zu…