JudikaturJustizRS0019129

RS0019129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2023

Die Schenkung auf den Todesfall ist eine unbedingte, mit dem Tode des Erblassers (Geschenkgebers) als Anfangstermin terminisierte Schenkung, die erst aus dem Nachlass erfüllt werden soll. Der Geschenkgeber bleibt in aller Regel bis zum Todesfall im Genuss der geschenkten Sache.

Entscheidungen
15