Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.018,40 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 274,40 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Begehren, die Vornahme der dem Beklagten als Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren E 18/81 des Erstgerichtes bewilligten Räumung der Liegenschaft EZ 62, KG Reinbach sei - mit Ausnahme bestimmter, näher bezeichneter, nicht landwirtschaftlich genutzter …
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Abs 1 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Das Berufungsgericht hat die Feststellungen des Erstgerichtes auch in dem in der Revision aufgezeigten Punkt unverändert übernommen. Der in der Revision vertretenen Ansicht, …