JudikaturJustizRS0019018

RS0019018 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Bei geänderten Verhältnissen sind Unterhaltsbeträge in der Regel so zu bemessen, dass die einmal festgelegte Relation zwischen Einkommenshöhe und Unterhaltshöhe gewahrt bleibt.

Entscheidungen
66