Spruch I.) Das angefochtene Berufungsurteil ist infolge der Klagseinschränkung ON 44 durch die klagende Partei in Ansehung des Zuspruchs von 4 % übersteigenden Zinsen p.a. aus 6.255,12 EUR seit 1. August 2002 wirkungslos. II.) Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist s…
Text Begründung: Ad I.): Die Beklagte macht in ihrer Revision u.a. als erhebliche Rechtsfrage geltend, dem Kläger seien vom Berufungsgericht aus näher genannten Gründen zu Unrecht ab 1. August 2002 9,25 % p.a. Verzugszinsen zugesprochen worden. Der Kläger hat nach Erhebung der mit dem Antrag nach § 508 Z…
Rechtliche Beurteilung a) Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie der Oberste Gerichtshof prüfte, nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mängel des erstgerichtlichen Verfahrens, die in der Berufung zwar geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint werden, können nach stRsp in der Revision n…