Spruch I. Das mit Beschluss vom 17. April 2020, AZ 8 Ob 25/19p, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über den vom Obersten Gerichtshof am 17. 3. 2020 zu 10 Ob 44/19x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochene Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof wird fortgesetz…
Text Begründung: [1] Die Klägerin kaufte bei der Beklagten am 16. 4. 2014 einen PKW VW Caddy Trendline 1,6 l TDI, um einen Kaufpreis von 20.500 EUR brutto. Die Finanzierung erfolgte über einen Leasingvertrag, den die Klägerin mit der Porsche Bank AG abschloss, die vereinbarungsgemäß in den Kaufvertrag …
Rechtliche Beurteilung [16] Die Revision ist zulässig und im Sinne des Aufhebungsantrags auch berechtigt. [17] 1.1. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 17. April 2020, AZ 8 Ob 25/19p, wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den vom Obersten Gerichtshof am 17. 3. 2020 …