JudikaturJustizRS0018651

RS0018651 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2008

Über die Notwendigkeit sachverständiger Untersuchung entscheiden die objektive Sachlage und die allgemeine Verkehrsanschauung, also nicht die persönlichen Verhältnisse des Käufers, dessen Geschäftsgang oder dessen Anschauungen.

Entscheidungen
4